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Das Fräulein bekam keine Strafe, da es sich erstens nicht des Berges als Fortbewegungsmittel bedient hatte, zweitens als hiesige Obdachlose ja das Recht hat, hier zu nächtigen und drittens wegen seiner Ortsansässigkeit sowieso nicht zu der fremden Horde gehören konnte.

 

 

 

 

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